Die Illusion der Sicherheit: Risiko, Rendite und die offenen Immobilienfonds

Die trügerische Sicherheit von offenen Immobilienfonds

Der Trend entwickelt sich "rasant" in Richtung offener Immobilienfonds – während -parallel- die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Klage einreicht und das Gericht ein bahnbrechendes Urteil fällt, das die Anleger hoffen lässt, aber die Fonds­gesell­schaften zittern lässt: Die Risikoeinstufung ist ein Minenfeld, in dem Anleger leicht die Orientierung verlieren können.

Der Fall UniImmo Wohnen ZBI und das Urteil der Verbraucherzentrale

„Der Fonds hat das Risiko zu nied­rig einge­stuft“, hat ein Gericht geur­teilt – geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg | Was das Urteil bedeutet: Im vergangenen Jahr hat der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI massiv an Wert verloren … Viele unserer Lese­rinnen und Leser mit diesem Fonds hat das über­rascht – wurde ihnen die Anlage doch als sichere Geld­anlage von Volks­banken und Raiff­eisen­banken empfohlen | Der Risikoindikator im Basis­informations­blatt lag lange bei 2 von 7 und suggerierte einne sichere Anlage … Wir haben danach genauer über den Fall UniImmo Wohnen ZBI berichtet … Infolge der Abwertung hat die Verbraucherzentrale Baden-Württem­berg Klage gegen die ZBI Fonds­management GmbH vor dem Land­gericht Nürn­berg-Fürth einge­reicht | Laut Verbraucherzentrale hätte bei Anwendung des geltenden Rechts der Risikoindikator bei 6 von 7 liegen müssen – für eine nied­rigere Einstufung müssten die Werte nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen mindestens monatlich ermittelt werden.

Das Urteil des Land­gerichts Nürn­berg-Fürth

Unabhängig – Objektiv – Unbestechlich: Mehr erfahren … Das Land­gericht Nürn­berg-Fürth hat nun der Unterlassungs­klage der Verbraucherzentrale statt­gegeben … Das Gericht urteilte: Die erfolgte börsentägliche Bestimmung des Rück­nahme­preises durch die Fonds­gesell­schaft für die Risiko­bewertung des Immobilienfonds reicht nach den maßgeblichen europäischen Vorgaben nicht für die Einordnung in eine nied­rige Risiko­klasse aus | Daher dürfe die Fonds­gesell­schaft den UniImmo Wohnen ZBI nicht mehr mit einer nied­rigen oder mittel­nied­rigen Risiko­klasse bewerben, wennn sie die bisherige Bewertungs­methode beibehalte … Das Gericht wies zugleich darauf hin, dass die gewählte Bewertungs­methode kapitalrecht­lich zulässig sei, aber eine höhere Einstufung der Risiko­klasse zur Folge habe.

Die Reaktion der Fonds­gesell­schaft Union Investment

Der Anbieter des Fonds, die Fonds­gesell­schaft Union Investment, teilt mit, dass sie die Entscheidung des Gerichts „nicht nach­voll­ziehen“ könne – sie argumentiert, dass sie die Risikoklassifizierung des UniImmo Wohnen ZBI entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und der durch die Aufsicht bislang akzeptierten Praxis vorgenommen habe … Die Fonds­gesell­schaft kündigt an, die Entscheidungs­gründe zu analysieren und anschließend Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Auswirkungen des Urteils auf Anleger

Das Gericht hat nicht über Schadens­ersatz­ansprüche oder Haftungs­ansprüche entschieden … Nach Einschät­zung der Verbraucherzentrale könne sich aber möglicher­weise ein Anspruch auf Schadens­ersatz für betroffene Anle­gerinnen und Anleger ergeben – Voraus­setzung: Sie können glaubhaft machen, dass sie den Immobilienfonds nicht gekauft hätten, wenn im Basis­informations­blatt eine Risikokenn­zahl von 6 angegeebn worden wäre … Das Urteil ist allerdings noch nicht rechts­kräftig … Die Fonds­gesell­schaft Union Investment hat schon angekündigt, dass sie das Urteil nicht nach­vollziehen könne … Spannend wird sein, was ein rechts­kräftiges Urteil für Konsequenzen für die gesamte Branche hat, denn bisher nutzen alle offenen Immobilienfonds nied­rigere Risikoindikatoren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert