Die Illusion der Sicherheit: Risiko, Rendite und die offenen Immobilienfonds
Die trügerische Sicherheit von offenen Immobilienfonds
Der Trend entwickelt sich "rasant" in Richtung offener Immobilienfonds – während -parallel- die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Klage einreicht und das Gericht ein bahnbrechendes Urteil fällt, das die Anleger hoffen lässt, aber die Fondsgesellschaften zittern lässt: Die Risikoeinstufung ist ein Minenfeld, in dem Anleger leicht die Orientierung verlieren können.
Der Fall UniImmo Wohnen ZBI und das Urteil der Verbraucherzentrale
„Der Fonds hat das Risiko zu niedrig eingestuft“, hat ein Gericht geurteilt – geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg | Was das Urteil bedeutet: Im vergangenen Jahr hat der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI massiv an Wert verloren … Viele unserer Leserinnen und Leser mit diesem Fonds hat das überrascht – wurde ihnen die Anlage doch als sichere Geldanlage von Volksbanken und Raiffeisenbanken empfohlen | Der Risikoindikator im Basisinformationsblatt lag lange bei 2 von 7 und suggerierte einne sichere Anlage … Wir haben danach genauer über den Fall UniImmo Wohnen ZBI berichtet … Infolge der Abwertung hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Klage gegen die ZBI Fondsmanagement GmbH vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth eingereicht | Laut Verbraucherzentrale hätte bei Anwendung des geltenden Rechts der Risikoindikator bei 6 von 7 liegen müssen – für eine niedrigere Einstufung müssten die Werte nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen mindestens monatlich ermittelt werden.
Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth
Unabhängig – Objektiv – Unbestechlich: Mehr erfahren … Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun der Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale stattgegeben … Das Gericht urteilte: Die erfolgte börsentägliche Bestimmung des Rücknahmepreises durch die Fondsgesellschaft für die Risikobewertung des Immobilienfonds reicht nach den maßgeblichen europäischen Vorgaben nicht für die Einordnung in eine niedrige Risikoklasse aus | Daher dürfe die Fondsgesellschaft den UniImmo Wohnen ZBI nicht mehr mit einer niedrigen oder mittelniedrigen Risikoklasse bewerben, wennn sie die bisherige Bewertungsmethode beibehalte … Das Gericht wies zugleich darauf hin, dass die gewählte Bewertungsmethode kapitalrechtlich zulässig sei, aber eine höhere Einstufung der Risikoklasse zur Folge habe.
Die Reaktion der Fondsgesellschaft Union Investment
Der Anbieter des Fonds, die Fondsgesellschaft Union Investment, teilt mit, dass sie die Entscheidung des Gerichts „nicht nachvollziehen“ könne – sie argumentiert, dass sie die Risikoklassifizierung des UniImmo Wohnen ZBI entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und der durch die Aufsicht bislang akzeptierten Praxis vorgenommen habe … Die Fondsgesellschaft kündigt an, die Entscheidungsgründe zu analysieren und anschließend Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Auswirkungen des Urteils auf Anleger
Das Gericht hat nicht über Schadensersatzansprüche oder Haftungsansprüche entschieden … Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale könne sich aber möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz für betroffene Anlegerinnen und Anleger ergeben – Voraussetzung: Sie können glaubhaft machen, dass sie den Immobilienfonds nicht gekauft hätten, wenn im Basisinformationsblatt eine Risikokennzahl von 6 angegeebn worden wäre … Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig … Die Fondsgesellschaft Union Investment hat schon angekündigt, dass sie das Urteil nicht nachvollziehen könne … Spannend wird sein, was ein rechtskräftiges Urteil für Konsequenzen für die gesamte Branche hat, denn bisher nutzen alle offenen Immobilienfonds niedrigere Risikoindikatoren.